“Was wir nicht verstehen”, kritisiert Spediteur Christian Greilmeier: “Warum führt so eine Netzabschaltung dazu, dass unsere Kühlanlage und unsere E-LKW am eigenen Standort nicht den Strom unserer PV-Anlage nutzen können?” Denn der selbst verbrauchte Solarstrom würde das Gelände der Spedition ja gar nicht verlassen – und damit das öffentliche Netz nicht belasten.

Der technische Grund für dieses Ärgernis: Das Bayernwerk regelt direkt an den Wechselrichtern auf dem Dach ab - nicht erst am Netzanschluss. […] dass Netzbetreiber den Eigenverbrauch gleich mit abschalten, weil sie es angeblich technisch nicht anders können.

Landrat Maximilian Heimerl (CSU) [Landkreis Mühldorf] hat deswegen einen Brief geschrieben an die Bundeswirtschaftsministerin […] Katherina Reiche (CDU). Sie möge bitte die Gesetze ändern: “Wir brauchen Vorfahrt für den Eigenverbrauch, weil das einfach nicht nachvollziehbar ist, dass die Unternehmen den Strom, den sie selber produzieren, nicht auch selbst nutzen dürfen”

Auch [Grünen-Landtagsabgeordnete Martin] Stümpfig fordert klarere Gesetze: “Das muss das Bundeswirtschaftsministerium liefern. Bei der Frau Reiche bin ich da aber nicht so guter Dinge.”

Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks teilt Reiches Bundeswirtschaftsministerium mit, der Schutz des Eigenverbrauchs sei “grundsätzlich bereits nach geltendem Recht berücksichtigt”. Sollten Unternehmen dennoch Probleme mit ihrem Netzbetreiber haben, könne “die Bundesnetzagentur diese Fälle gegebenenfalls überprüfen”.