Gedanken | Die Sache mit der Enteignung und Vergesellschaftung

Immer wieder höre ich das Enteignung/Vergesellschaftung falsch und schädlich für die Wirtschaft ist. Muss daran denken wie skrupellos staatliche Institutionen enteignen, wenn es um den Bau von Autobahnen oder die Braunkohle etc. geht. Und dann spanne ich den großen Bogen direkt nach dem Anschluss der DDR an die BRD (nein es war keine Wiedervereinigung, sonst hätten wir eine Verfassung und alles hätte neu geregelt werden müssen). Damals wurde das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte, praktisch wie faktisch enteignet um es zum allergrößten Teil dem Kapital zum Fraß vorzuwerfen. Das dürfte die mit großem Abstand größte Enteignung, um nicht zu sagen der größte Raubzug Deutschlands gewesen sein.

Info: Wurde korrigiert da @brainwashed natürlich recht hat.

Enteignung und Vergesellschaftung gehen also nicht? Sind schädlich für die Wirtschaft?

#Gedanken #Enteignung #Vergesellschaftung #Staat #System #Gesellschaft #Wirtschaft @dach

  • Schemen110676@lemmy.ml
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    6 days ago

    Es wird gemacht zu gerade nach Verkehrswert… der in solchen Regionen halt nicht ohne Grund oft schon niedrig war.

    Und dann viel Spass mit dem Geld was neues zu bekommen.

    • Quittenbrot@feddit.org
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      ·
      6 days ago

      Es wird gemacht zu gerade nach Verkehrswert… der in solchen Regionen halt nicht ohne Grund oft schon niedrig war.

      …und das ist der entscheidende Unterschied. Bei der Enteignung (Art. 14 GG) einzelner Grundtstücke, für z.B. Autobahnen, bemisst sich die Entschädigung am Verkehrswert des enteigneten Grundstücks. Hier gibt es eine relativ eindeutige gesetzliche Regelung, die tragfähig ist.

      Die Sache in Berlin soll eine Vergesellschaftung (Art. 15 GG) werden. Die Initiative beabsichtigt ganz klar, nur einen Teil des Verkehrswertes zu entschädigen. Anders würde das finanziell auch nicht funktionieren. Wie zulässig diese Entschädigung unter Verkehrswert ist, wird einerseits davon abhängen, wie viel Anteil Verkehrswert entschädigt wird, andererseits in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung geklärt werden.