Frage | Könnte eine Landesregierung via Gesetz Immobilienkonzerne dazu zwingen ihr Eigentum den Bewohnern der Wohnungen zum Mietkauf anzubieten?
Die Frage kam mir gerade angesichts des Themas Vergesellschaftung, Enteignung und Co.
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Ich denke Nein, denn das wäre eine Enteignung durch die Hintertür und nach Art. 14 GG:
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Eine einzelne Mietpartei, die dann eine Wohnung kauft, kann nur schwer als Allgemeinheit betrachtet werden.
es gibt afaik bereits eine gesetzliches Vorkaufsrecht für langjährige Mieter, dass diese eine zum Verkauf angebotene Immobilie erwerben können, und der Verkäufer gezwungen werden kann, diese zu nehmen vor einem anderen Interessenten. Der Knackpunkt liegt leider darin, dass es zum gleichen Marktpreis wie ein anderer Interessent geschehen muss, was meist nicht klappt aufgrund der geringeren Liquidität solcher Mieter.
Also mMn ja, wenn eine Landesregierung die Immobilienkonzerne enteignet und entschädigt mit dem Ziel, den Mietern diese wiederum zum Kauf anzubieten, könnte klappen. Vorausgesetzt natürlich, dass die “Enteignung” des Konzerns (was ja meist eh ein erzwungener Verkauf an den Staat ist) selbst klappt.



