Wenn man also den Empfang unterschreibt, bestätigt man damit, dass man den Brief erhalten hat.
Mein Arbeitgeber macht erneut seltsame Sachen.
Ich habe eine Abmahnung wegen nicht richtige Krankmeldung bekommen. Arbeitgeber behauptet weiterhin, ich hätte innerhalb der von ihnen gesetzten Frist keine Antwort geschickt.
Ich habe in meiner Stellungnahme angegeben, dass der Brief vom Arbeitgeber am selben Tag in meinem Briefkasten lag, an dem die von ihnen gesetzte 5-Tage-Frist ablief. In der Antwort des Arbeitgebers steht, dass sie mir den Brief per „Freeway“ geschickt haben. Ich nehme an, sie meinen Freeway Kurier.
Und was geht mich das an, welches Unternehmen sie beauftragt haben?
Da es keinen Sinn macht, mit diesen Leuten zu diskutieren, dokumentiere ich das einfach für den Anwalt, falls sie mich entlassen wollen.
Ich habe den Arbeitgeber auch gesagt, dass ich nichts weiter tun kann, wenn es ihre Politik ist, völlig unrealistische Fristen zu setzen.
Passiert das auch dort, wo ihr arbeitet?
Ich würde dir Empfehlen, mitglied bei arbeitnehmerhilfe.org zu werden und da eine Anwaltsberatung in Anspruch zu nehmen. Nur dann bist du auf der sicheren Seite.
Hab selbst kürzlich erst da eine Beratung gemacht und es ist sehr toll. Weil du halt für 40€ jahresbeitrag unkompliziert mit einer anwaltsperson am telefon sprechen kannst.
Ich bin kein Anwalt. Alles folgende nur “soweit ich zu wissen glaube”.
Ob es in deinem Fall eine “Zugangsfiktion” gibt, der Arbeitgeber also annehmen darf, dass du den Brief nach x Tagen erhalten hast, auch wenn er es nicht beweisen kann, hängt davon ab, was es für ein Brief ist. Das ist in verschiedenen Gesetzen für Spezialfälle geregelt. Zum Beispiel dürfen Behörden annehmen, dass ihre Briefe 3 Tage nach Postversand bei dir sind.
Wenn keine Zugangsfiktion gilt, müsste der Arbeitgeber beweisen, wann der Brief bei dir ankam, und die Frist zu laufen begann. Dazu bräuchte er sowas wie eine Unterschrift von dir (Einschreiben mit Rückschein) oder wenigstens einen Beleg vom Kurierdienst über den Zeitpunkt des Einwurfs in deinen Briefkasten.
Das müsste dir aber besser ein Anwalt für deinen Einzelfall erklären, weil es wie gesagt für verschiedene Schreiben verschiedene Regeln gibt.
Den Kurierdienst kenne ich nicht, denke aber, dass es für deinen Arbeitgeber nicht genügt, auf Versand durch Dienst xy zu verweisen, um den Zugang zu beweisen. Niemand ist unfehlbar.
danke dir. Deine Antwort hat sehr geholfen.

