Momentan arbeite ich 38.5 Stunden pro Woche und habe einen Bachelor-Studiengang gefunden, der mich interessiert, der im WiSe 2027 beginnt. Ab dann würde ich gerne bis 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber wenn ich mich nur auf das Studium konzentrieren muss, weil ich Klausuren nicht bestehe, würde ich die Arbeitszeit noch weiter reduzieren. Der Bachelor dauert 3 Jahre.
Ich möchte meinem Arbeitgeber nicht sagen, was ich studiere, weil die sich in alles einmischen, aber ich nehme an, ich muss ihm sagen, dass ich Student bin.
Muss ich ihm alle sechs Monate eine Kopie meines Semestertickets vorlegen? Sieht man dort, was ich studiere?
Muss ich ihm meine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen?
Darf der Arbeitgeber mich entlassen? Ein Veto einlegen?
Was muss ich sonst noch beachten, bevor ich mit dem Studium beginne?


Kein Anwalt, aber ich glaube nicht dass du das mitteilen musst. Du sagst einfach, dass du ab dannunddann gerne weniger arbeiten würdest und dein AG sagt “ja” oder ggf. “nein” und dann kannst du mit deiner Zeit machen was du möchtest. Schau mal in §8 und §9a des TzBfG, ob du Anspruch auf Teilzeit hast.
TzBfG ganz wichtig! Dabei unbedingt beachten: Der Arbeitgeber muss die Stundenzahl wie gewünscht reduzieren, wenn die Voraussetzungen zutreffen (was fast immer der Fall ist, es gibt so reichlich Urteile bis auf EU-Ebene p), allerdings gibt es keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung der Stunden auf die Woche. Wer auf 20 Stunden reduziert, muss trotzdem jeden Tag hin, wenn der Chef es so will, auch wenn eine andere Regelung für den Arbeiter besser wäre.
Ich nenne es die Arschlochbossregel, weil dieser Passus oft genutzt wird, um Teilzeit durch Schikane unbequem zu machen.