Momentan arbeite ich 38.5 Stunden pro Woche und habe einen Bachelor-Studiengang gefunden, der mich interessiert, der im WiSe 2027 beginnt. Ab dann würde ich gerne bis 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber wenn ich mich nur auf das Studium konzentrieren muss, weil ich Klausuren nicht bestehe, würde ich die Arbeitszeit noch weiter reduzieren. Der Bachelor dauert 3 Jahre.

Ich möchte meinem Arbeitgeber nicht sagen, was ich studiere, weil die sich in alles einmischen, aber ich nehme an, ich muss ihm sagen, dass ich Student bin.

Muss ich ihm alle sechs Monate eine Kopie meines Semestertickets vorlegen? Sieht man dort, was ich studiere?

Muss ich ihm meine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Darf der Arbeitgeber mich entlassen? Ein Veto einlegen?

Was muss ich sonst noch beachten, bevor ich mit dem Studium beginne?

  • Senseless@feddit.org
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    12 days ago

    Es gibt wohl in einigen Arbeitsverträgen eine Klausel die Nebentätigkeiten untersagt bzw. eine Rücksprache einfordert. Jetzt ist ein Studium kein anderer Job, sodass eher nicht befürchtet werden muss, dass du bei einem Mitbewerber anfängst und eventuell Firmeninterna abfließen können. Was jedoch der Fall sein dürfte ist, dass dich das Studium entsprechend Kraft und Zeit kostet. Dein AG könnte davon ausgehen, dass sich das negativ auf deine Arbeitsleistung auswirkt und eher weniger erfreut sein.

    Das sind zumindest die Begründungen die ich bisher in Bezug auf Nebentätigkeiten gehört habe. Bin aber auch nur Laie.

  • HaraldvonBlauzahn@feddit.org
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    12 days ago

    Du musst wahrscheinlich deinen Teilzeitwunsch rechtzeitig einreichen:

    https://www.arbeitsrechte.de/recht-auf-teilzeit/

    Beispielsweise kann die Studentenvertretung an deiner zukünftigen Hochschule eine kostenlose anwaltliche Beratung vermitteln. Das würde ich in Anspruch nehmen.

    Ob das Studium an sich eine Information des AG erfordert, weiss ich nicht. Es kann sozialversicherungsrechtliche Einschränkungen geben - bis zu 20 Stunden sollten OK sein, aber da würde ich mich genau informieren. Insbesondere ist die Rentenversicherungspflicht meist anders geregelt, da sind Studierende nicht versicherungspflichtig und das Studium wird idR als Ausbildungszeit anerkannt. Insofern kann es sein, dass dem AG eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden muss, damit er nachvollziehen kann, dass diese Beiträge nicht zu zahlen sind.

    Da ein Studium keine zusätzlichen Einkünfte erzeugt, sollte Lohnsteuer usw. nicht betroffen sein.

    Grundsätzlich gibt es keine weiteren Mitteilungspflichten, was Du in deiner Freizeit machst oder was Du genau im Studium machst. Das ist halt Privatsache.

  • Gieselbrecht@feddit.org
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    12 days ago

    Kein Anwalt, aber ich glaube nicht dass du das mitteilen musst. Du sagst einfach, dass du ab dannunddann gerne weniger arbeiten würdest und dein AG sagt “ja” oder ggf. “nein” und dann kannst du mit deiner Zeit machen was du möchtest. Schau mal in §8 und §9a des TzBfG, ob du Anspruch auf Teilzeit hast.

    • ladicius@lemmy.world
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      11 days ago

      TzBfG ganz wichtig! Dabei unbedingt beachten: Der Arbeitgeber muss die Stundenzahl wie gewünscht reduzieren, wenn die Voraussetzungen zutreffen (was fast immer der Fall ist, es gibt so reichlich Urteile bis auf EU-Ebene p), allerdings gibt es keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung der Stunden auf die Woche. Wer auf 20 Stunden reduziert, muss trotzdem jeden Tag hin, wenn der Chef es so will, auch wenn eine andere Regelung für den Arbeiter besser wäre.

      Ich nenne es die Arschlochbossregel, weil dieser Passus oft genutzt wird, um Teilzeit durch Schikane unbequem zu machen.

  • einkorn@feddit.org
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    12 days ago

    Wie immer vorweg: Ich bin kein Anwalt, alles was ich schreibe besser nochmal gegenprüfen.

    Als Student kannst du z.B. als sog. Werkstudent beschäftigt werden. Das hat vor und Nachteile. Je nachdem, ob du diese Option in Anspruch nehmen willst, musst du mit deinem AG darüber sprechen.

    Z.B. bedeutet das, dass du nicht mehr verpflichtet bist über den AG in die Arbeitslosen- und Krankenversicherung einzuzahlen. Auf der einen Seite erhälst du dadurch mehr Netto vom Brutto für dich. Auf der anderen bedeutet das, dass du in dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbst. Eine Krankenversicherungen brauchst du trotzdem, allerdings bieten die GKVs Vergünstigungen für Menschen in der Berufsausbildung. Je nach dem wie alt du bist könntest du als Student auch noch über deine Eltern familienversichert werden, wodurch dieser Punkt ganz wegfällt.

    Allgemein würde ich empfehlen darüber nachzudenken, ob du die Stunden nicht noch weiter reduzierst. Das Grundstudium (Semester 1 bis 3) ist sehr häufig vollgepackt mit allen möglichen Veranstaltungen, um eben eine Grundlage für den weiteren Studienverlauf zu legen. Und die einzelnen Studiengänge sind natürlich vom Arbeitspensum her auch nochmal unterschiedlich. Das deutsche Jura Studium ist weltweit berühmt berüchtigt dafür Studierende reihenweise in den Wahnsinn zu treiben und das nicht nur metaphorisch.