Momentan arbeite ich 38.5 Stunden pro Woche und habe einen Bachelor-Studiengang gefunden, der mich interessiert, der im WiSe 2027 beginnt. Ab dann würde ich gerne bis 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber wenn ich mich nur auf das Studium konzentrieren muss, weil ich Klausuren nicht bestehe, würde ich die Arbeitszeit noch weiter reduzieren. Der Bachelor dauert 3 Jahre.
Ich möchte meinem Arbeitgeber nicht sagen, was ich studiere, weil die sich in alles einmischen, aber ich nehme an, ich muss ihm sagen, dass ich Student bin.
Muss ich ihm alle sechs Monate eine Kopie meines Semestertickets vorlegen? Sieht man dort, was ich studiere?
Muss ich ihm meine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen?
Darf der Arbeitgeber mich entlassen? Ein Veto einlegen?
Was muss ich sonst noch beachten, bevor ich mit dem Studium beginne?


Du musst wahrscheinlich deinen Teilzeitwunsch rechtzeitig einreichen:
https://www.arbeitsrechte.de/recht-auf-teilzeit/
Beispielsweise kann die Studentenvertretung an deiner zukünftigen Hochschule eine kostenlose anwaltliche Beratung vermitteln. Das würde ich in Anspruch nehmen.
Ob das Studium an sich eine Information des AG erfordert, weiss ich nicht. Es kann sozialversicherungsrechtliche Einschränkungen geben - bis zu 20 Stunden sollten OK sein, aber da würde ich mich genau informieren. Insbesondere ist die Rentenversicherungspflicht meist anders geregelt, da sind Studierende nicht versicherungspflichtig und das Studium wird idR als Ausbildungszeit anerkannt. Insofern kann es sein, dass dem AG eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden muss, damit er nachvollziehen kann, dass diese Beiträge nicht zu zahlen sind.
Da ein Studium keine zusätzlichen Einkünfte erzeugt, sollte Lohnsteuer usw. nicht betroffen sein.
Grundsätzlich gibt es keine weiteren Mitteilungspflichten, was Du in deiner Freizeit machst oder was Du genau im Studium machst. Das ist halt Privatsache.